Allgemeine Geschäftsbedingungen der Musikschule Niebüll
Keine Aufnahmebedingungen bzw. Teilnahmevoraussetzungen:
Aufnahmebedingungen bzw. Teilnahmevoraussetzungen gibt es an unserer Musikschule keine. Bei fortgeschrittenen Schülern ist es allerdings ratsam sich vorher mit den entsprechenden Lehrern über den Leistungsstand und den daraus resultierenden Unterrichtsmethoden in Verbindung zu setzen. Bei der Lehrerwahl sind wir bestrebt, Wünsche weitestgehend zu berücksichtigen.
Anmeldung: Monatlich
Anmeldungen an unserer Musikschule können jederzeit erfolgen und müssen in schriftlicher Form eingereicht werden (Anmeldeformular). Unser Team wird sich mit Ihnen zeitnah telefonisch zur Klärung der Unterrichtsdetails in Verbindung setzen. Mit der Unterzeichnung des Anmeldeformulars erkennt der Schüler bzw. Erziehungsberechtigte die unsere Entgelt- und Schulordnung an. Die Anmeldung wird mit Unterrichtsbeginn aktiv.
Unterrichtszeit und Ferien
Der Unterrichtstermin soll mit den entsprechenden Lehrern abgesprochen werden. In den allgemeinen Schulferien und an gesetzlichen Feiertagen findet kein Unterricht statt.
Unterrichtsausfall
Die Schüler sind verpflichtet, regelmäßig und pünktlich den Unterricht zu besuchen. Ist dem Schüler die Unterrichtsteilnahme aus privaten Gründen nicht möglich, wird die Benachrichtigung des Lehrers bzw. der Musikschule erwartet. Für diesen Unterrichtsausfall besteht kein Anspruch auf einen Nachholtermin. Diese Regelung gilt auch für unsere Schnupperpakete. Bei Unterrichtsausfall oder Krankheit seitens des Lehrers wird die Ausfallzeit nachgeholt.
Unterrichtsentgelt
Das Unterrichtsentgelt sind unabhängig von Ferien, durch widrige Umstände verursachte Unterrichtsausfälle (z.B. extreme Wetterlage) und gesetzlichen Feiertagen zu zahlen und können dem Anmeldeformular und der Entgelt- und Schulordnung entnommen werden. Eine Erhöhung von Unterrichtsgebühren wird Ihnen mindestens 8 Wochen vor Inkrafttreten schriftlich mitgeteilt. Die Gebühren werden ausschließlich per Bankeinzug im Voraus monatlich eingezogen. Entstehende Zusatzkosten durch unberechtigte Einzugsrückläufer (mangelnde Deckung etc.) gehen zulasten des Verursachers.
Kündigung
Alle Unterrichtsverträge sind feste Laufzeitverträge mit der Dauer von 2 Jahren. Alle Verträge enden automatisch, ohne dass es einer expliziten Kündigung bedarf. Am Ende der Vertragslaufzeit erfolgt keine automatische Verlängerung und es muss bei Bedarf ein neuer Vertrag geschlossen werden. Während der festen Vertragslaufzeit kann der Vertrag jederzeit mit einer Frist von drei Monaten von beiden Vertragspartnern zum Monatsende schriftlich gekündigt werden. Für die Kündigungsfrist gilt das Datum des Eingangs der Kündigung und die Kündigungsfrist beginnt mit dem darauffolgenden Kalendermonat.
In begründeten Einzelfällen kann die Schulleitung Ausnahmen zulassen.
Diese liegen insbesondere vor z. Bsp. bei: Wegzug aus dem Gebiet Niebüll von mehr als 50km., oder langwährende Krankheit (ein ärztliches Attest muss vorgelegt werden). In diesen Fällen muss die Kündigung spätestens 8 Wochen vorher bei der Musikschule Niebüll per E-Mail oder auf dem Postweg eingegangen sein.
Eine evtl. Kündigungsmöglichkeit nach § 314 BGB bleibt hiervon unberührt.
Aufsichtsplicht
Eine Aufsicht über die Schüler der Musikschule Niebüll besteht nur während der Unterrichtszeit.
Haftung
Haftpflicht-/Versicherungsschutz sowie die Aufsichtspflicht unserer Lehrpersonen über die Schüler/innen der Musikschule Niebüll besteht ausschließlich während der Unterrichtszeit. Um alle Risiken vor und nach dem Unterricht zu vermeiden, bitten wir Sie, Ihr Kind pünktlich zum Unterricht zu bringen und es wieder pünktlich abzuholen.
Sonstiges
Bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Geschäftsbedingungen, die Unterrichtsdisziplin oder bei Nichtzahlen der Unterrichtsgebühren kann ein Schüler vom Unterricht ausgeschlossen werden. Dabei entsteht kein Anspruch auf Rückvergütung der Unterrichtsgebühren.